Teilzeitstudent und das Arbeitslosengeld II
Die Arbeitskraft des Studierenden wird bei einem Teilzeitstudium nicht voll in Anspruch genommen, so dass es nicht nach dem BAföG förderungsfähig ist. Allerdings kann dann Arbeitslosengeld II beansprucht werden, denn der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB …
Weiterlesen…