Höherer Regelsatz ab 2014

Mit Beginn des Jahres 2014 sollen die Regelsätze für Sozialhilfe und Grundsicherung erhöht werden.

Dazu ist am 4. September 2013 eine Rechtsverordnung zur Anpassung der Regelsätze vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Das ist im Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt. Die Anpassung erfolgt dabei nach statistischen Berechnungen und errechnet sich aus einem Misch-Index. Dieser orientiert sich zu 70 % an der Preisentwicklung für regelsatzbetreffende Güter und Dienstleistungen. 30 % errechnen sich aus der Nettolohnentwicklung. Neben der Inflationsrate, also der Preisentwicklung, wurde erstmalig auch die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne berücksichtigt.

Die Erhöhung (bei Alleinstehenden monatlich 9 Euro) liegt über der Inflationsrate, die sich im Betrachtungszeitraum auf 1,4 Prozent belief.

391,- Euro (+ 9 Euro) für Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden
353,- Euro (+ 8 Euro) für Bedarfsgemeinschaft, Paar
313,- Euro (+ 7 Euro) für Erwachsene, die in fremdem Haushalt leben
296,- Euro (+ 7 Euro) für 14-18jährige Jugendliche
261,- Euro (+ 6 Euro) für 6-14jährige Kinder
229,- Euro (+ 5 Euro) für bis 6jährige Kinder